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   BGH, 08.11.2018 - VII ZR 100/16 (Beschluss teilweise aufgehoben)   

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https://dejure.org/2018,42720
BGH, 08.11.2018 - VII ZR 100/16 (Beschluss teilweise aufgehoben) (https://dejure.org/2018,42720)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2018 - VII ZR 100/16 (Beschluss teilweise aufgehoben) (https://dejure.org/2018,42720)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2018 - VII ZR 100/16 (Beschluss teilweise aufgehoben) (https://dejure.org/2018,42720)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch eines Bestellers in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bzgl. des Bauwerks ohne Beseitigung der Bauwerksmängel; Bemessen des Schadens eines Bestellers gegenüber dem Architekten im Wege einer Vermögensbilanz nach dem Minderwert des Bauwerks im ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Schadensersatz bei fehlerhafter Bauüberwachung des Architekten; §§ 249 Abs. 1, 280 Abs. 1, 634 Nr. 4 BGB

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Planungs- und Überwachungsfehlern des Architekten: Zahlungsanspruch in der Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten; Bemessung des Schadens im Wege einer Vermögensbilanz; Störung des Äquivalenzverhältnisses des Bauvertrags; ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 634; BGB § 280; BGB § 249
    Keine fiktive Schadensberechnung des Bestellers gegenüber dem Architekten bei Planungs- und Überwachungsfehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 633 ; BGB § 634 Nr. 4
    Zahlungsanspruch eines Bestellers in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bzgl. des Bauwerks ohne Beseitigung der Bauwerksmängel; Bemessen des Schadens eines Bestellers gegenüber dem Architekten im Wege einer Vermögensbilanz nach dem Minderwert des Bauwerks im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Statt fiktiver Mängelbeseitigungskosten: Vermögensbilanz, "Quasi-Minderung" oder Vorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine fiktive Schadenberechnung des Bestellers gegenüber dem Architekten bei Planungs- und Überwachungsfehlern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt haftet nach fehlerhafter Bauüberwachung nicht für fiktive Mängelbeseitigungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Statt fiktiver Mängelbeseitigungskosten: Vermögensbilanz, "Quasi-Minderung" oder Vorschuss (IBR 2019, 79)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems bedarf intensiver Überwachung! (IBR 2020, 1027)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 860
  • NJW-RR 2019, 211
  • MDR 2019, 92
  • NZBau 2019, 100
  • VersR 2019, 227
  • BauR 2019, 536
  • ZfBR 2019, 144
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Bemessen des Schadensersatzanspruchs eines Bestellers statt der Leistung (kleiner

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - VII ZR 100/16
    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von ihm zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 . VII ZR 46/17 Rn. 60-67, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Hierzu muss der Kläger zunächst auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung Gelegenheit bekommen, seinen Schaden anderweitig darzulegen und zu beziffern (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 . VII ZR 46/17 Rn. 62-67, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201).

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Ein Vorschussverlangen nach den §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB setzt zwar eine Abnahme voraus (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 - NZBau 2017, 216; BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 193/15 - zitiert nach juris); allerdings kann ein Kostenvorschussanspruch dem Grunde nach auch als Schadensersatzanspruch, gerichtet auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags, nach § 280 Abs. 1 BGB in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 - NZBau 2018, 201; BGH, Urteil vom 08. November 2018 - VII ZR 100/16 - NZBau 2019, 100).

    Der Einwand der Klägerin, angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schadensbemessung nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 - NZBau 2018, 201; BGH, Urteil vom 08. November 2018 - VII ZR 100/16 - NZBau 2019, 100; BGH, Urteil vom 07. Februar 2019 - VII ZR 63/18 - zitiert nach juris) könne die Wesentlichkeit eines Mangels nicht mehr nach der Höhe der Beseitigungskosten abgeleitet werden, so dass vorliegend eine Wesentlichkeit schon deswegen zu verneinen sei, weil die maßgebliche Wertminderung allenfalls 10.000,00 EUR betrage, verfängt nicht.

  • KG, 11.06.2019 - 21 U 142/18

    Bauleitervertrag: Vergütung bei Vertragsaufhebung wegen eines wichtigen

    Denn da deren Leistungen wegen Mängeln vollständig wieder ausgetauscht werden mussten, reduziert sich ihr berechtigter Vergütungsanspruch auf 0. Dieser nach der Störung des Äquivalenzverhältnisses zum ausführenden Unternehmer berechnete Schaden ist auch im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Überwacher in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018, VII ZR 100/16).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 (bestätigt durch Urteil vom 21. Juni 2018 - VII ZR 173/16 - BauR 2018, 1725, juris Rn. 14 Urteil vom 8. November 2018 - VII ZR 100/16 - BauR 2019, 536, juris Rn. 15 Urteil vom 6. Dezember 2018 - VII ZR 71/15 - BauR 2019, 668, juris Rn. 18), wonach auch im Verhältnis zum.
  • BGH, 21.11.2019 - VII ZR 278/17

    Schadensersatzanspruch eines Bauherrn wegen mangelhafter Bauüberwachung

    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von ihm zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 60-67, BGHZ 218, 1; Urteil vom 8. November 2018 - VII ZR 100/16 Rn. 15, BauR 2019, 536 = NZBau 2019, 100).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 12 U 289/21

    Dreigliedriger Mangelbegriff gilt im gesamten Architektenrecht!

    Ein umfassender Ausgleich des verletzten Interesses des Bestellers im Rahmen des Schadensersatzanspruchs gem. §§ 634 Nr. 4, 280 BGB wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, erfordert danach auch die Überwälzung der Vorfinanzierung auf den Architekten in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags an den Besteller (BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, BGHZ 218, 1-22, Rn. 48; nachfolgend auch BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - VII ARZ 1/20 -, juris; BGH, Urteil vom 8. November 2018 - VII ZR 100/16 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Juni 2019 - 13 U 161/17 -, Rn. 31, juris).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 100/21

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung und

    Die Kläger haben gegenüber den Beklagten zu 1 - 3 einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 634 Nr. 4, 280 BGB i.V.m. § 128 HGB analog auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrages (vgl. BGH, BGHZ 218, 1 ff.; BGH, BauR 2019, 536 , Rn. 16).
  • LG Karlsruhe, 06.12.2019 - 6 OH 20/18

    Selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Berücksichtigung der

    Sein Interesse geht also bei Werkmängeln von Anfang an nur darauf, Mängel und deren Beseitigungskosten mit der Maßgabe festgestellt zu erhalten, dass die Mangelbeseitigungskosten auch objektiv von dem Unternehmer oder als Schadensersatz von einem Architekten (vgl. hier zur möglichen "Vorschussklage" gegenüber Architekten: BGH, Urteil vom 08.08.2019 - VII ZR 100/16 - juris) getragen werden müssten.
  • LG Münster, 19.02.2021 - 12 O 31/16
    Ein solcher Anspruch steht einem Auftraggeber gegen den mangelhaft arbeitenden Architekten zu (BGH, Urteil vom 22.02.2018, VII ZR 46/17 Rn. 72; BGH, Urteil vom 08.11.2018, VII ZR 100/16; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019, 4 U 59/15).
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